Allgemeine Verkehrsregeln, Bußgelder und Verhaltensregeln haben wir bereits im Blog-Artikel „Was darf ich als Fahrradfahrer?“ geklärt.
Hier in diesem Blog-Artikel wollen wir klären, was ein E-Bike Fahrer, also ein Radler mit einem Fahrrad mit Motor, darf oder nicht darf.
Regeln für E-Bike Fahrer
Inhaltsverzeichnis
1. Begriffsklärung und Unterschied zwischen Pedelec, E-Bike, S-Pedelec?
Sobald wir von einem Fahrrad mit Motor sprechen, sagen wir E-Bike. Dies ist eingebürgert und überall so im Gebrauch, aber nicht ganz richtig. Denn
Über 90% der Elektro-Fahrräder heißen richtig gesehen Pedelec – Pedelecs sind die Fahrzeuge, die dir auf der Straße so oft begegnen, und die es zu hunderten in Fahrradgeschäften und Fahrrad-Online Shops gibt.
Ein E-Bike ist eigentlich ein E-Bike mit hoher Geschwindigkeit bis 45 km/h Motorunterstützung und/oder Gasgriff. Der Begriff E-Bike ist gleichzusetzen mit dem Begriff S-Pedelec = Schnelles Pedelec.
Diese E-Bikes im eigentlichen Sinne kommen aber gar nicht oft vor, Lediglich 10 % der Elektro-Fahrräder machen diese Fahrzeuge. Hier musst du auch auf verschärfte Regeln und Gesetze achten. Du musst zum Beispiel dein S-Pedelec versichern und zulassen. Es besteht Helmpflicht und du brauchst mindestens einen Führerschein der Klasse AM. Alle Details hier in der Tabelle.
Unterschiede der E-Bike Arten:
Pedelec | E-Bike S-Pedelec | |
Geschwindigkeit der Motor-Unterstützung | 25 km/h | 45 km/h |
Nenndauerleistung | 0,25 kW | 4 kW |
Motor-Unterstützung | nur während des Tretens | auch über Gasgriff möglich |
Altersgrenze | nein | Mindestalter: 16 Jahre |
Führerscheinpflicht | nein | Mindestens Führerscheinklasse AM (Mofa/Roller) oder Geburt vor April 1965 |
Helmpflicht | nein | ja |
Versicherungspflicht | nein | ja |
Kennzeichenpflicht | nein | ja |
Zusätzliche Pflichtausstattung | – | Spiegel |
Rechtlich gesehen ein … | … Fahrrad | … Kleinkraftrad |
2. Was muss ich als Pedelec Fahrer beachten?
Das klassische Pedelec gilt gemäß deutschem Verkehrsrecht dem Fahrrad gleichgestellt. Somit gelten hier die klassischen Verkehrs- und Verhaltensregeln, wie sie auch bei normalen Fahrrädern gelten. Dies kannst du in dem oben erwähnten Blog-Beitrag alles nachlesen. Darf ich mit dem E-Bike den Fahrradweg oder Gehweg benutzen? Antworten darauf findest du weiter unten im Text unter Punkt 4.
3. Was muss ich als S-Pedelec Fahrer beachten?
Bei einem S-Pedelec gelten verschärfte Regeln. Du brauchst auf jeden Fall einen Versicherungsschutz, was durch ein Kennzeichen aufgezeigt wird. Du musst außerdem mindestens 16 Jahre alt sein und brauchst einen Führerschein der Klasse AM, also Mofa / 50 cm³ Roller.
Ein weiteres wichtiges Thema ist die Promillegrenze: Bei einem klassischen Pedelec gilt die Promillegrenze der Fahrradfahrer: Ab 1,6 Promille begehst du eine Straftat, die mit 3 Punkten, einer Geldstrafe und eventuell mit einer Anordnung einer MPU bestraft wird. Auch wenn du unter 1,6 Promille Rad fährst – egal ob mit oder ohne Motor – kann dir eine Strafanzeige drohen, wenn du fahrauffällig bist.
Bei S-Pedelecs gelten sogar die Promillegrenzen, wie beim PKW!
Die Promillegrenze liegt bei 0,5. Bist du fahrauffällig, ist eine Strafe schon ab 0,3 Promille möglich.
Also hier unbedingt aufpassen und lieber das Fahrrad schieben.
4. Wo darf ich mit meinem E-Bike fahren?
Das Pedelec gilt rechtlich gesehen als Fahrrad. Denn der Motor unterstützt nur während des Tretens und die Motor-Unterstützung wird bei Erreichen von 25 km/h Geschwindigkeit abgeriegelt. Du darfst auf ausgeschilderten Fahrradwegen fahren und dort, wo Fahrräder erlaubt sind. In Fußgängerzonen, wo das Fahrrad nicht ausdrücklich erlaubt ist, musst du dein Rad schieben. Ist kein Radweg vorhanden, fährst du auf der Straße.
Das S-Pedelec hingegen ist kein Fahrrad, sondern ein Kleinkraftrad. Somit darfst du mit dem S-Pedelec KEINE Radwege benutzen. Auch entgegengesetzt der Einbahnstraße zu fahren ist mit dem S-Pedelec verboten. Manchmal erlauben gewisse Zusatzschilder für Fahrräder das Fahren in beiden Richtungen. Dies gilt aber für Fahrräder und Pedelecs, nicht aber für die Schnellen Pedelecs!
5. Tuning
Du willst mit deinem Pedelec schneller fahren, ohne dass der Motor bei 25 km/h die Unterstützung abbricht?
Schlechte Idee.
Das E-Bike zu tunen, mit einem Chip zum Beispiel ist verboten, illegal und nicht erlaubt. Lass die Finger bitte davon. Denn der Versicherungsschutz gilt bei einem gechipten E-Bike nicht mehr. Ich möchte mir nicht ausmalen, wenn dann etwas passiert.
Auch sind die Komponenten, wie Bremsen oder Federgabel, für die höheren Geschwindigkeiten und Kräfte nicht ausgelegt. Umbauten, wie das Wechseln des Lenkers, Vorbaus oder Sattels sind möglich, wenn die neuen Fahrradteile eine dementsprechende Freigabe für E-Bikes haben.