Mit der neuen Fahrzeug-Gattung „Elektrokleinstfahrzeuge“ ist es nun auch erlaubt, dass „elektrisch betriebene Fahrzeuge ohne Sitz und selbstbalancierenden Fahrzeuge am öffentlichen Straßenverkehr“ gefahren werden dürfen.
Dazu zählen insbesondere E-Scooter (Elektro-Tretroller).
Das ist bei einem Elektrokleinstfahrzeug Pflicht:
- Lenk- oder Haltestange
- Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 6-20 km/h
- Leistungsbegrenzung auf 500 Watt bzw. 1400 Watt bei selbstbalancierenden Fahrzeugen
- Bremsen
- Beleuchtung
Der E-Scooter im Alltag
Es ist nun endgültig beschlossen, dass E-Scooter nicht auf Gehwegen und Fußgängerzonen fahren dürfen. Sie dürfen ausschließlich auf Radwegen fahren. Gibt es solche nicht, dann fahren die Elektrokleinstfahrzeuge auf der Straße
E-Scooter darfst du ab einem Alter von 14 Jahren fahren.
Das ist zu beachten
Alle diese Elektrokleinstfahrzeuge sind zwar zulassungsfrei – das heißt ein Nummernschild ist nicht notwendig. Allerding besteht Versicherungspflicht.
Das heißt: Du brauchst einen Versicherungsnachweis. Dafür wird eine klebbare Versicherungsplakette eingeführt. Der Halter schließt eine Haftpflichtversicherung für 35,70 € ab.
Eine Helmpflicht besteht generell nicht, wird aber empfohlen.