Auch Fahrradfahrer sind – wie Autofahrer auch – Teilnehmer des Straßenverkehrs und müssen sich an die Spielregeln halten. Verstöße gegen die StVO (Straßenverkehrsordnung) können auch uns Radler treffen. Auch mit dem Fahrrad können dich Bußgelder oder sogar Punkte in Flensburg oder Führerscheinentzug treffen, wenn du die Regeln nicht einhältst.
Fahrrad-Bußgeldkatalog und Verstöße
Aus diesem Grund geben wir dir hier einen hilfreichen Überblick und behandeln folgende Themen:
Inhaltsverzeichnis
1. Verkehrssichere Ausstattung des Fahrrades
Sobald du auf öffentlichen Straßen unterwegs bist, muss dein Fahrrad gemäß der StVO (Straßenverkehrsordnung) und der StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) ausgestattet sein.
Folgende Elemente sind Pflicht
► Fahrradbeleuchtung:
- vorne weißer Scheinwerfer,
- hinten rote Schlussleuchte und Rückstrahler,
- gelbe Reflektoren an den Pedalen, die nach vorne und hinten strahlen
- Katzenaugen/ gelb-farbene Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen am Fahrradmantel (Fahrradreifen)
- Die Fahrradbeleuchtung muss vorschriftsgemäß befestigt werden und muss mit einem “Z“ gekennzeichnet sein.
- Seit 2013 keine Dynamopflicht mehr, also sind jetzt auch Batterie- oder Akkubeleuchtungen erlaubt, wenn sie über eine Nennspannung von 6 Volt verfügen
► Gute Bremsen:
- 2 voneinander unabhängige Bremsen am Fahrrad
- Bremshebel muss leicht zu erreichen sein
► Schallzeichen, also beispielsweise eine Klingel
Übersicht über die Bußgelder in Zusammenhang mit verkehrssicherer Ausstattung des Fahrrades:
Verstoß | Bußgeld |
Fahrrad ohne Licht / mit defektem Licht | 20 € |
… mit Gefährdung | 25 € |
… mit Unfall oder Sachbeschädigung | 35 € |
2. Ampel
Mit dem Fahrrad über Rot fahren hat böse Konsequenzen. Sogar einen Punkt in Flensburg kannst du bekommen – auch wenn du mit dem Fahrrad unterwegs bist.
Übersicht über die Bußgelder in Zusammenhang mit dem Überfahren einer roten Ampel mit dem Fahrrad:
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
Fahren über eine rote Ampel | 60 € | 1 |
… mit Gefährdung | 100 € | 1 |
… mit Unfall oder Sachbeschädigung | 120 € | 1 |
Fahren über eine Ampel, die länger als 1 Sekunde rot war | 100 € | 1 |
… mit Gefährdung | 160 € | 1 |
… mit Unfall oder Sachbeschädigung | 180 € | 1 |
3. Fahrrad & Einbahnstraße
Gegen die Einbahnstraße zu fahren ist mit dem Fahrrad verboten. Von diesen vermeintlichen Abkürzungen sind abzuraten, denn die können teuer und gefährlich werden. Autofahrer rechnen nicht damit, dass du als Radfahrer entgegen kommst und erschrecken. Darf ich als Radfahrer in einer Einbahnstraße in die Gegenrichtung fahren? Nein!
Ausnahme: Unter dem „Einbahnstraßen-Schild“ ist ein entsprechende „Zusatzschild“ angebracht, was den Radfahrern das Befahren der Einbahnstraße in beide Richtungen erlaubt.
Übersicht über die Bußgelder in Zusammenhang mit dem Befahren der Einbahnstraße mit dem Fahrrad:
Verstoß | Bußgeld |
Fahrradfahren gegen die Einbahnstraße | 20 € |
… mit Behinderung | 25 € |
… mit Gefährdung | 30 € |
… mit Unfall oder Sachbeschädigung | 35 € |
4. Mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fahren
Fahrrad auf dem Gehweg ist in der Regel verboten.
Weil das Fahrrad als Fahrzeug eingestuft wird, muss es auf die Straße und runter vom Bürgersteig.
Ist ein gekennzeichneter Radweg vorhanden, musst du diesen Radweg benutzen und darfst nicht auf der Fahrbahn fahren. Diese Kennzeichnung des Radweges kennst du sicherlich: Es ist das runde Schild mit dem weißem Fahrrad auf blauem Hintergrund.
Kinder mit dem Fahrrad auf dem Gehweg
► Kinder, die jünger als 8 Jahre alt sind, dürfen auf dem Gehweg fahren – es ist sogar Pflicht, sofern kein Fahrradweg vorhanden ist.
► Kinder zwischen 8 und 10 Jahren, dürfen auf dem Gehweg fahren. Sie dürfen selbst entscheiden, ob sie auf der Straße, auf dem Radweg oder Gehweg fahren.
► Als Begleitung eines Kindes darfst du mittlerweile auch den Gehweg nutzen. Seit 2016 darfst du also dein Kind auf dem Bürgersteig begleiten, wenn das Kind nicht älter als 8 Jahre alt ist. Du selbst musst mindestens 16 Jahre alt sein, wenn du die begleitende Aufsichtsperson bist.
Übersicht über die Bußgelder in Zusammenhang mit dem Fahrrad auf dem Gehweg:
Verstoß | Bußgeld |
Unerlaubtes Fahrradfahren auf dem Bürgersteig | 15 € |
… mit Behinderung | 20 € |
… mit Gefährdung | 25 € |
… mit Unfallfolge | 30 € |
Beschilderten Radweg nicht benutzt | 20 € |
… mit Behinderung | 25 € |
… mit Gefährdung | 30 € |
… mit Unfallfolge oder Sachbeschädigung | 35 € |
5. Mit dem Fahrrad in der Fußgänger-Zone fahren
Die Fußgänger-Zone ist für die Fußgänger da – du darfst also hier nicht auf deinem Fahrrad durchradeln. „Wer sein Fahrrad liebt – der schiebt“. Ganz nach diesem Motto geht es also durch die Fußgängerzone. Erlaubt ein Zusatzschild am Anfang der Fußgängerzone das Fahrradfahren, dann darfst du aufmerksam und mit angemessener Geschwindigkeit durch radeln.
Übersicht über die Bußgelder in Zusammenhang mit dem Fahrrad in der Fußgänger-Zone:
Verstoß | Bußgeld | Punkt |
Unerlaubtes Fahrrad fahren in der Fußgängerzone | 15 € | |
… mit Behinderung | 20 € | |
… mit Gefährdung | 25 € | |
… mit Unfallfolge oder Sachbeschädigung | 30 € | |
Erlaubtes Fahrrad fahren in der Fußgängerzone mit unangepasster Geschwindigkeit | 30 € | 1 |
6. Alkohol & Drogen mit dem Fahrrad
Alkoholisiert Fahrrad fahren? Darf ich das?
Eine Frage, die oft gestellt wird. Alkohol beim Fahrradfahren ist nicht grundsätzlich verboten.
Es gibt aber Promillegrenzen:
- Ab 1,6 Promille begehst du eine Straftat!
Das heißt 3 Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe von meist 1 Monatsgehalt (netto) - Über 1,6 Promille droht zudem eine Anordnung der MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung / „Idioten-Test“) und der Entzug des Auto-Führerscheins
Eine gute Nachricht also: Als Autofahrer giltst du schon ab 1,1 Promille als absolut fahruntüchtig und musst das Auto stehen lassen. Mit dem Fahrrad ist die Promillegrenze etwas höher.
Aber auch schon ab 0,3 Promille musst du mit dem Fahrrad aufpassen! Dies gilt, wenn deine Fahrweise auffällig ist, du Schlangenlinien fährst oder einen Unfall verursachst. Ab einem Wert von 0,3 Promille Alkohol kannst du dich mit dem Fahrrad strafbar machen.
Wie viel Bier darf ich trinken, um noch Fahrrad fahren zu dürfen?
Wie viel Alkohol du trinken darfst ist abhängig von vielen Faktoren, wie dein Alter, Gewicht, Zustand, Zeitraum. Grob sind es 3-4 Liter Bier.
Verstoß | Bußgeld |
1,6 Promille oder mehr | 3 Punkte + Geldstrafe + Anordnung einer MPU + gegebenenfalls Führerscheinentzug |
0,3 Promille oder mehr und fahrauffällig | Strafanzeige |
7. Mit dem Handy auf dem Fahrrad
Darf ich mit dem Handy in der Hand Fahrrad fahren? Darf ich auf dem Fahrrad telefonieren?
Nein! Auch auf dem Fahrrad muss das Handy weg. Telefonieren, Mails checken oder WhatsApp sind tabu. Selbst nur das Halten in der Hand kann bestraft werden.
Es ist ja auch verständlich, weil du mit nur einer Hand am Lenker in Gefahrensituationen einfach nicht sicher reagieren kannst. Und dann wäre da noch die erhöhte Ablenkung, die das Handy verursacht.
Tipp: Es gibt Smartphone-Halterungen, die du am Lenker des Bikes montierst. Dadurch kannst du das Smartphone als Navi nutzen und verpasst nichts.
Verstoß | Bußgeld |
Benutzen des Handys auf dem Fahrrad ohne Freisprecheinrichtung | 55 € |
8. Fahrrad & Kopfhörer
Das Hören von Musik auf dem Fahrrad ist erlaubt! Auch mit Kopfhörern oder Headset darfst du Fahrrad fahren. Es dürfen sogar beide Kopfhörer am Ohr / im Ohr sein. Die Musik darf nur nicht so laut sein, dass du das Martinshorn am Krankenwagen beispielsweise überhörst.
Verstoß | Bußgeld |
Martinshorn überhört durch zu laute Musik | 15 € |
9. Wheelie und andere Ticks
Verstoß | Bußgeld |
Wheelie (Nur auf dem Hinterrad fahren) | 0 € |
Freihändig Fahrrad fahren | 5 € |
Nebeneinander Fahren | |
… mit Behinderung | 20 € |
… mit Gefährdung | 25 € |
… mit Unfall | 30 € |
10. Helm
Ein Fahrradhelm ist nicht Pflicht.
Wenn du vernünftig bist, trägst du natürlich einen Fahrradhelm. Auch hier bei uns im Fafit24 Online Shop.
11. Was darf ich als E-Bike Fahrer?
Gelten für E-Bikes, Pedelecs und S-Pedelecs dieselben Regeln?
Wir behandeln dieses Thema ausführlich in einem separatem, hochinteressanten Artikel:
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