Man kann sozusagen das Crossbike als Produkt aus City- und Trekkingbike sehen. Charakteristisch für das Querfeldeinrad, meist in 28“, sind seine Kettenschaltung, Felgenbremsen und die fehlende Rücktrittbremse. Auf eine Federung wird in den meisten Fällen verzichtet, da die Hersteller den Fokus mehr auf sein geringes Gewicht legen. Außerdem sind optische Kennzeichen das Fehlen des Schutzbleches, Gepäckträgers, sowie der Beleuchtung. Somit kann die Verkehrszulässigkeit des Crossbikes nicht mehr gewährleistet werden.
Um jedoch ein geländetaugliches Crossbike mit Straßenzulassung zu erhalten, sind anschließend einige wichtige Tipps aufgelistet, die Sie bei einem Kauf oder Umbau eines solchen verkehrssicheren Crossbikes beherzigen sollten.
Als erstes ist nach § 64a StVZO eine helltönende Glocke (1) an einem straßenverkehrstauglichen Fahrrad vorgeschrieben. Diese sollte fest am Lenker befestigt und nicht zu leise sein, um auch bei Straßenverkehr gut gehört zu werden.
Paragraf 65 schreibt vor, zwei voneinander unabhängige Bremsen (2) am Fahrrad anzubringen. Diese müssen leicht zu bedienen und vor allem jederzeit wirksam sein.
Weitere gesetzliche Vorschriften betreffen die Beleuchtung des Fahrrades, die in § 67 StVZO genau beschrieben werden. Zum einen ist es Pflicht, vorne am Rad einen weißen Scheinwerfer und einen weißen, nach vorne gerichteten Reflektor (3) angebracht zu haben. Scheinwerfer und Reflektor sind in den meisten Fällen bereits in einem Gerät integriert und sind leicht am Crossbike anzubringen. Zum anderen sind ein roter Rückstrahler und eine rote Schlussleuchte (4) an der Rückseite des Fahrrades verpflichtend, um von anderen Verkehrsteilnehmer früh und deutlich wahrgenommen zu werden. Diese müssen zwischen 25 und 60 cm über den Boden angebracht werden, sodass es dem Gesetz entspricht. Nicht zulässig ist jedoch ein Rücklicht mit Blinklichtfunktion!
Außerdem müssen die Pedale vorne und hinten über zwei gelbe Reflektoren (5) verfügen. Diese sind für wenig Geld bei jedem Fachhändler erhältlich. Als Nächstes ist zu beachten, dass sich entweder in den Speichen des Vorder- und Hinterrades je 2 gelbe, um 180 ° versetzte Reflektoren oder am Reifen selbst ein weißer reflektierender Ring (6) befindet. Zu guter Letzt ist auf die Lichtmaschine (7) zu achten, deren Nennspannung mindestens 6 Volt und Nennleistung 3 Watt betragen muss. Zu empfehlen ist hier ein Dynamo oder eine batteriebetriebene Lichtmaschine.
Alle Beleuchtungsteile sollten mit dem deutschen Prüfzeichen gekennzeichnet sein, sodass auch die Qualität gesichert ist. Dies erkennen Sie an dem folgenden Zeichen: ~~~ K 12345, wobei die fünfstellige Nummer variiert.
Crossbikes mit StVZO, also Crossbikes mit Beleuchtung, die straßenverkehrszugelassen sind, findest du bei uns im Onlineshop. Vor allem Cube Crossbikes sind hier zu nennen!
Verkehrssicher
Neben straßenverkehrstauglich auch straßenverkehrssicher
Haben Sie Glocke, Bremse und Beleuchtung ordnungsgemäß an Ihrem Crossbike verbaut, haben Sie noch die Möglichkeit, an die Verkehrssicherheit zu denken. Diese ist nicht Pflicht, empfiehlt sich aber aufgrund Ihrer Sicherheit und der, der anderen Straßenteilnehmer. Zubehör, welches die Verkehrssicherheit steigert sind beispielsweise Gepäckträger, Schutzbleche, Kettenschutz und Ständer. Außerdem bietet sich an, ein Stand- oder Automatiklicht an das Fahrrad zu bringen. Vorteil eines Automatiklichtes beispielsweise ist ein selbstständiges Anschalten, wenn Sie zum Beispiel durch einen dunklen Tunnel fahren.
Nützliche Quick-Links
Bußgeld- Leicht vermeidbar
Haben Sie sich nicht an die Vorschriften gehalten und fahren mit einem Crossbike, welches nicht gemäß der StVZO ausgestattet ist, auf öffentlichen Straßen, so kann Ihnen ein Bußgeld drohen. Jeweils mit 10 Euro schlägt eine batteriebetriebene Beleuchtung oder eine nicht zugelassene lichttechnische Einrichtung zu Buche. Außerdem wird ein Fahren ganz ohne Beleuchtung mit 10 Euro bestraft. Hat man eine zugelassene Beleuchtung am Fahrrad befestigt, benutzt man sie jedoch nicht, obwohl es die Sichtverhältnisse zulassen, werden Sie auch mit 10 Euro zur Kasse gebeten.